NIS2 Compliance:
Pflicht und Chance für Ihr Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie ist rechtsverbindlich. Unternehmen in Österreich und Deutschland müssen handeln.
TOMORIS unterstützt Sie dabei, die Anforderungen effizient umzusetzen – von der Betroffenheitsanalyse über die Gap-Analyse bis hin zu Implementierung und Audit.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist seit Januar 2023 in Kraft und bildet den neuen europäischen Standard für Cybersicherheit. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen, digitale Dienste und Lieferketten besser vor Cyberangriffen zu schützen.
Im Vergleich zur Vorgängerversion (NIS1) erweitert NIS2 den Kreis der betroffenen Unternehmen, verschärft die Anforderungen und sieht deutlich höhere Sanktionen vor.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen.

Hinzu kommt die Lieferkettenregelung: Auch kleinere Unternehmen können indirekt verpflichtet sein, wenn sie als Zulieferer oder Dienstleister für betroffene Organisationen tätig sind.

NIS2 ersetzt die bisherige NIS1 und verschärft die Anforderungen deutlich

NIS2 Check Tool

Mit dem TOMORIS NIS2 Check Tool prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Wer ist von der NIS2-Richtlinie betroffen?

Die NIS2-Richtlinie gilt für eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen, die als „wesentliche Einrichtungen“ oder „wichtige Einrichtungen“ eingestuft werden.

Wesentliche Einrichtungen

Wesentliche Einrichtungen sind Unternehmen, die in Sektoren mit hohem Risikopotenzial tätig sind, wie z. B. Energieversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen und Finanzwesen.

Wichtige Einrichtungen

Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen, die zwar nicht in kritischen Sektoren tätig sind, aber dennoch eine wichtige Rolle für die Gesellschaft spielen, wie z. B. Anbieter von digitalen Diensten, Forschungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen.

Verschiedenen Faktoren

Ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe Ihres Unternehmens, dem Sektor, in dem Sie tätig sind, und der Art der von Ihnen angebotenen Dienstleistungen. NIS2 prüfen lassen

Welche Anforderungen stellt die NIS2-Richtlinie?

Artikel 21 der Richtlinie sieht zehn Mindestmaßnahmen vor. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement etablieren und folgende Punkte abdecken:

1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte

Unternehmen müssen ein Risikomanagement-System etablieren, um Cyberrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, die Implementierung von Sicherheitskontrollen und die Erstellung von Notfallplänen.

2. Verfahren zur Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen

Es müssen Prozesse eingeführt werden, um Sicherheitsvorfälle rechtzeitig zu verhindern, zu erkennen und zu behandeln. Dazu zählen technische und organisatorische Maßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern und klare Abläufe zur Reaktion und Eskalation.

3. Business Continuity, Backup- und Wiederherstellung

Unternehmen müssen Notfallpläne, Backup-Strategien und Wiederanlaufverfahren entwickeln, um den Geschäftsbetrieb auch bei Angriffen oder Ausfällen sicherzustellen.

4. Sicherheitsanforderungen in der Lieferkette

Die Sicherheit von Dienstleistern und Zulieferern muss überprüft und in Verträge integriert werden. Externe Partner sind in die Sicherheitsstrategie einzubeziehen.

5. Sichere Entwicklung und Wartung von IT-Systemen

Systeme, Netzwerke und Anwendungen sind nach anerkannten Sicherheitsstandards zu entwickeln, regelmäßig zu aktualisieren und sicher zu warten.

6. Regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen

Alle getroffenen Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig getestet, bewertet und verbessert werden. Dazu gehören interne Audits und Penetrationstests.

7. Cyberhygiene und Mitarbeiterschulungen

Mitarbeiter müssen regelmäßig im sicheren Umgang mit IT-Systemen geschult werden. Sensibilisierung ist Pflicht, um menschliche Fehler als Hauptrisikoquelle zu reduzieren.

8. Verschlüsselung und Kryptographie

Unternehmen sind verpflichtet, vertrauliche Daten mit modernen Verschlüsselungsverfahren zu schützen und sichere Kommunikationskanäle zu nutzen.

9. Personalsicherheit und Zugriffskontrolle

Der Zugriff auf Systeme und Daten darf nur autorisierten Personen möglich sein. Rollen- und Rechtemanagement ist verpflichtend.

10. Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation

Unternehmen müssen MFA für kritische Systeme einsetzen und sichere Kommunikationsverfahren gewährleisten.

Meldepflichten und Managementhaftung

Die Richtlinie schreibt strenge Fristen für Vorfallsmeldungen vor:

  • 24 Stunden: Erstmeldung an die zuständige Behörde

  • 72 Stunden: Folgemeldung mit Bewertung des Vorfalls

  • 30 Tage: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und Maßnahmen

Die Geschäftsführung trägt dafür direkte Verantwortung. Leitungsorgane müssen die Umsetzung aktiv überwachen. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen, persönliche Haftung und im schlimmsten Fall Führungsverbote.

Der aktuelle Stand in Österreich und Deutschland

  • Österreich: Der Entwurf für ein neues NISG wurde verschoben. Ein Inkrafttreten des NISG 2026 ist für 1. Januar 2026 geplant.

  • Deutschland: Das NIS2UmsuCG wird voraussichtlich Ende 2025 verabschiedet.

 

Wichtig: Verzögerungen bei der Gesetzgebung bedeuten keine Gnadenfrist. Mit Inkrafttreten gelten die Pflichten sofort und vollumfänglich.

Warum Compliance jetzt ein Wettbewerbsvorteil ist

NIS2 ist nicht nur regulatorische Pflicht, sondern auch Chance:

  • Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern und rechtlichen Risiken

  • Vertrauen: Signal an Kunden und Partner, dass höchste Standards eingehalten werden

  • Business Continuity: Sicherheit für den laufenden Betrieb

  • Marktvorteil: Vorteil in Ausschreibungen und Lieferketten

Warum Compliance
jetzt ein Wett­bewerbs­vorteil ist

NIS2 ist nicht nur regulatorische Pflicht, sondern auch Chance:

  • Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern und rechtlichen Risiken

  • Vertrauen: Signal an Kunden und Partner, dass höchste Standards eingehalten werden

  • Business Continuity: Sicherheit für den laufenden Betrieb

  • Marktvorteil: Vorteil in Ausschreibungen und Lieferketten

Warten Sie nicht, bis die Gesetze greifen.
Handeln Sie jetzt.

Vereinbaren Sie Ihr Strategiegespräch mit TOMORIS und sichern Sie NIS2-Compliance für Ihr Unternehmen.

So erreichen Sie NIS2 Compliance mit TOMORIS.

1. Betroffenheitsanalyse

Prüfung, ob und wie NIS2 auf Ihr Unternehmen zutrifft

2. Gap-Analyse

Ermittlung fehlender Maßnahmen und Priorisierung

3. ISMS & ISO 27001

Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems

4. Implementierung

Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen (MFA, Zero Trust, SOC-as-a-Service)

5. Audit & Reporting

Vorbereitung auf externe Prüfungen und Nachweisführung gegenüber Behörden

Fortinet Engage Preferred Services Partner (EPSP)

Tiefe Expertise in Österreich und Deutschland

Fixpreis-Modelle und klar definierte Leistungen

SOC-as-a-Service für kontinuierliche Überwachung

Prüfen Sie Ihre Betroffenheit in wenigen Minuten.

Das TOMORIS NIS2 Check Tool zeigt Ihnen schnell und unkompliziert, ob Ihr Unternehmen unter die Richtlinie fällt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

FAQ: Häufige Fragen zur NIS2-Compliance

Bin ich betroffen?

Ja, wenn Ihr Unternehmen die Größenkriterien erfüllt oder in kritischen Lieferketten aktiv ist.

Gibt es Übergangsfristen?

Nein. Sobald das nationale Gesetz in Kraft tritt, gelten die Pflichten sofort.

Welche Strafen drohen?

Bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wie unterstützt TOMORIS?

Mit klarer Roadmap, technischer Exzellenz und rechtssicherer Dokumentation.