NIS2 Compliance Check für Unternehmen

Prüfen Sie schnell und einfach, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Mit dem kostenlosen TOMORIS NIS2 Check erhalten Sie in wenigen Minuten Klarheit und erste Handlungsempfehlungen.

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NIS2 Check - Erste Schritte zur Compliance

In nur vier Fragen erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen wahrscheinlich in den Anwendungsbereich der NIS2‐Richtlinie fällt.
Wichtig: Dieses Ergebnis ersetzt keine detaillierte Prüfung. Für eine umfassende Analyse steht Ihnen TOMORIS GmbH gerne zur Verfügung.

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Ist Ihr Unternehmen in einem der für NIS2 relevanten Sektoren tätig?

(Hierzu zählen gemäß Richtlinie (EU) 2022/2555 insbesondere Sektoren aus Anhang I (Energie, Verkehr, Bank‐ und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung) und Anhang II (Post-/Kurierdienste, Abwasser‐ und Abfallwirtschaft, Lebensmittel‐, Chemie‐, Raumfahrtindustrie, bestimmte digitale Dienste usw.). Prüfen Sie, ob Ihre Branche oder Ihr Geschäftsfeld in diesen Auflistungen auftaucht.)

Wesentliche Entitäten (Anhang I)Wichtige Entitäten (Anhang II)
EnergiesektorPost‐ und Kurierdienste
VerkehrssektorAbwasser‐ und Abfallwirtschaft
BankwesenLebensmittelindustrie
FinanzmarktinfrastrukturenDigitale Dienste
GesundheitswesenChemische Industrie
TrinkwasserversorgungFertigung kritischer Produkte
Digitale InfrastrukturRaumfahrt
Öffentliche VerwaltungAndere ggf. nationale Erweiterungen

Prüfen Sie, ob Ihr Geschäftsfeld unter diese Kategorien fällt. Falls Sie unsicher sind, wählen Sie im Zweifel „Ja“. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Klärung.

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Beschäftigt Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente)?

(Dies entspricht der EU‐Definition für kleine vs. mittlere/große Unternehmen gemäß Empfehlung 2003/361/EG. In Österreich wird diese Definition u. a. von der WKO herangezogen. Zählen Sie auch Teilzeitstellen in Vollzeitäquivalenten.)

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Übersteigt Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro?

(Diese Werte sind wichtig, um Ihr Unternehmen als „mittel“ oder „groß“ einzuordnen. Prüfen Sie Ihren letzten Jahresabschluss.)

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Erbringt Ihr Unternehmen (auch wenn es kleiner ist) eine kritische oder wesentliche Dienstleistung, die laut NIS2 als „wichtig“ eingestuft sein kann?

(Dies betrifft insbesondere bestimmte digitale Dienste, sicherheitsrelevante Leistungen oder besondere Infrastrukturen, selbst wenn Ihr Unternehmen nicht groß ist. Auch kleine Unternehmen können betroffen sein, wenn sie sicherheitsrelevante Dienste erbringen. (EU) 2022/2555)

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete EU-Vorgabe für Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren, ein wirksames Risikomanagement sowie klare Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, die digitale Widerstandsfähigkeit in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen.

 

Die Richtlinie betrifft seit Oktober 2024 auch zahlreiche Unternehmen in Österreich und Deutschland. Dazu zählen Energieversorger, Finanzinstitute, Transport, Gesundheitswesen, IT-Dienstleister und viele weitere Branchen.

Welche Anforderungen stellt NIS2

Die NIS2-Richtlinie stellt eine Reihe von Anforderungen an Unternehmen, um ihre Cybersicherheit zu verbessern. Dazu gehörer:

1. Ziele von NIS2

NIS2 zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu stärken. Dazu gehört die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

2. Erweiterter Anwendungsbereich

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Arten von Einrichtungen. Sie umfasst nun zusätzlich zu den bisherigen Sektoren (wie Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen) auch Bereiche wie öffentliche Verwaltung, digitale Dienste und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

3. Definition der Unternehmensgrößen

NIS2 differenziert zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen, basierend auf Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme, um angemessene Regulierungen sicherzustellen.

4. Erhöhte Sicherheitsanforderungen

Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für Netz- und Informationssysteme zu managen und die Auswirkungen von Vorfällen zu minimieren. Diese Maßnahmen umfassen Risikomanagement, Vorfallsmanagement, Business Continuity und Krisenmanagement, Sicherheit in der Lieferkette und das Management von Sicherheitsvorfällen.

5. Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Die Richtlinie legt strenge Meldefristen und -anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Vorfälle schnell und effektiv gehandhabt werden.

6. Aufsicht und Durchsetzung

Die Richtlinie stärkt die Aufsichtsbefugnisse der nationalen Behörden. Diese können Unternehmen audits unterziehen und bei Nichteinhaltung der Richtlinie Sanktionen verhängen. Sanktionen können Geldstrafen umfassen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

7. Zusammenarbeit auf EU-Ebene

Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, um den Informationsaustausch und die Koordination bei der Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen zu verbessern. Dazu gehört die Schaffung eines Netzwerks von CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) und die Einrichtung des EU-Cybersicherheitsinformationsaustauschs (EU-Cybersecurity Information Exchange).

Wichtige Informationen für Unternehmen in Österreich

Compliance und Vorbereitung

Unternehmen in Österreich sollten ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Dies umfasst die Aktualisierung von Risikomanagementprozessen und die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits sind entscheidend.

Meldung von Sicherheitsvorfällen

Es ist wichtig, klare interne Prozesse für die Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen zu etablieren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diese Prozesse informiert sind und wissen, wie sie bei einem Vorfall reagieren sollen. Die Einhaltung der Meldefristen und die korrekte Dokumentation von Vorfällen sind von großer Bedeutung, um Sanktionen zu vermeiden.

Schulung und Sensibilisierung

Schulungsprogramme für Mitarbeiter zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins und zur Förderung der besten Praktiken im Bereich Cybersicherheit sollten eingeführt werden. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko von menschlichem Versagen zu minimieren.

Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Unternehmen sollten die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden in der EU suchen, um Informationen über Bedrohungen und bewährte Verfahren auszutauschen. Die Teilnahme an branchenspezifischen Netzwerken und Foren kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten.

Essentielle Fragen und Antworten zur NIS2-Richtlinie

NIS2 FAQ: Wichtige Fragen für Ihr Unternehmen

1. Zeitplan und Fristen

Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in Kraft. Unternehmen müssen die Vorgaben bis Oktober 2025 vollständig umgesetzt haben.

2. Ziele von NIS2 im Kontext der Cybersicherheit

Mehr Sicherheit, stärkere Resilienz gegen Cyberangriffe und einheitliche Standards in Europa.

3. Betroffene Unternehmen und Kriterien

Neben kritischen Infrastrukturen sind jetzt auch viele mittelständische Unternehmen betroffen, z. B. aus IT, Transport, Gesundheit oder Energie.

4. Anforderungen an digitale Infrastruktur

Von Multi-Faktor-Authentifizierung bis Notfallplänen – die Anforderungen betreffen sowohl Technik als auch Organisation.

5. Vorteile der NIS2-Erfüllung

Neben der Vermeidung von Strafen stärken Unternehmen ihr Sicherheitsniveau und ihr Vertrauen am Markt.

6. Sicherheit der Lieferketten

Auch Dienstleister und Partnerunternehmen müssen überprüft und abgesichert werden.

7. Zusammenarbeit bei Vorfällen

Schnelle Meldung und Koordination mit Behörden sind verpflichtend.