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Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete EU-Vorgabe für Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren, ein wirksames Risikomanagement sowie klare Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, die digitale Widerstandsfähigkeit in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen.
Die Richtlinie betrifft seit Oktober 2024 auch zahlreiche Unternehmen in Österreich und Deutschland. Dazu zählen Energieversorger, Finanzinstitute, Transport, Gesundheitswesen, IT-Dienstleister und viele weitere Branchen.
Die NIS2-Richtlinie stellt eine Reihe von Anforderungen an Unternehmen, um ihre Cybersicherheit zu verbessern. Dazu gehörer:
NIS2 zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu stärken. Dazu gehört die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Arten von Einrichtungen. Sie umfasst nun zusätzlich zu den bisherigen Sektoren (wie Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen) auch Bereiche wie öffentliche Verwaltung, digitale Dienste und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
NIS2 differenziert zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen, basierend auf Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme, um angemessene Regulierungen sicherzustellen.
Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für Netz- und Informationssysteme zu managen und die Auswirkungen von Vorfällen zu minimieren. Diese Maßnahmen umfassen Risikomanagement, Vorfallsmanagement, Business Continuity und Krisenmanagement, Sicherheit in der Lieferkette und das Management von Sicherheitsvorfällen.
Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Die Richtlinie legt strenge Meldefristen und -anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Vorfälle schnell und effektiv gehandhabt werden.
Die Richtlinie stärkt die Aufsichtsbefugnisse der nationalen Behörden. Diese können Unternehmen audits unterziehen und bei Nichteinhaltung der Richtlinie Sanktionen verhängen. Sanktionen können Geldstrafen umfassen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, um den Informationsaustausch und die Koordination bei der Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen zu verbessern. Dazu gehört die Schaffung eines Netzwerks von CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) und die Einrichtung des EU-Cybersicherheitsinformationsaustauschs (EU-Cybersecurity Information Exchange).
Unternehmen in Österreich sollten ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Dies umfasst die Aktualisierung von Risikomanagementprozessen und die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits sind entscheidend.
Es ist wichtig, klare interne Prozesse für die Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen zu etablieren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diese Prozesse informiert sind und wissen, wie sie bei einem Vorfall reagieren sollen. Die Einhaltung der Meldefristen und die korrekte Dokumentation von Vorfällen sind von großer Bedeutung, um Sanktionen zu vermeiden.
Schulungsprogramme für Mitarbeiter zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins und zur Förderung der besten Praktiken im Bereich Cybersicherheit sollten eingeführt werden. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko von menschlichem Versagen zu minimieren.
Unternehmen sollten die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden in der EU suchen, um Informationen über Bedrohungen und bewährte Verfahren auszutauschen. Die Teilnahme an branchenspezifischen Netzwerken und Foren kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten.
Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in Kraft. Unternehmen müssen die Vorgaben bis Oktober 2025 vollständig umgesetzt haben.
Mehr Sicherheit, stärkere Resilienz gegen Cyberangriffe und einheitliche Standards in Europa.
Neben kritischen Infrastrukturen sind jetzt auch viele mittelständische Unternehmen betroffen, z. B. aus IT, Transport, Gesundheit oder Energie.
Von Multi-Faktor-Authentifizierung bis Notfallplänen – die Anforderungen betreffen sowohl Technik als auch Organisation.
Neben der Vermeidung von Strafen stärken Unternehmen ihr Sicherheitsniveau und ihr Vertrauen am Markt.
Auch Dienstleister und Partnerunternehmen müssen überprüft und abgesichert werden.
Schnelle Meldung und Koordination mit Behörden sind verpflichtend.